Beispielsweise können Sie uns engagieren für:
- Arbeitsassistenz
- Übersetzung während Schul- und Ausbildungsveranstaltungen sowie Vorlesungen
- Anrufservice bei Behörden und medizinischen Einrichtungen
- Arztbegleitung
- Behördengänge und Jobcenterbesuche
- Simultanübersetzungen bei Veranstaltungen
- Videobrief-Service
Gebärdensprache ist in Deutschland anerkannte Amtssprache. Leistungen können daher von öffentlichen Trägern übernommen werden. Wir informieren Sie gerne über weitergehende Angebote.